sanktionieren

sanktionieren

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sank|ti|o|nie|ren [zaŋkts̮i̯o'ni:rən] <tr.; hat (bildungsspr.):
a) als rechtmäßig bestätigen:
das Vorgehen der Polizei wurde von der Regierung sanktioniert.
Syn.: billigen, gutheißen, legitimieren (bildungsspr.).
b) mit Sanktionen belegen:
die Teilnahme an einem offiziellen Streik darf vom Arbeitgeber nicht sanktioniert werden.
Syn.: ahnden (geh.), bestrafen.

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sank|ti|o|nie|ren 〈V. tr.; hat
1. bestätigen, gutheißen, anerkennen
2. zum verbindl. Gesetz erheben
3. mit Sanktionen (3) belegen
[<frz. sanctionner „billigen, Gesetzeskraft verleihen“; → Sanktion]

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sank|ti|o|nie|ren <sw. V.; hat [frz. sanctionner, zu: sanction, Sanktion]:
1.
a) (bildungsspr.) [öffentlich, als Autorität] billigen, gutheißen [u. dadurch legitimieren]:
Umweltzerstörungen aus ökonomischen Motiven s.;
b) (Rechtsspr.) einer Sache Gesetzeskraft verleihen, ein Gesetz bestätigen:
das Parlament hat den Gesetzentwurf sanktioniert;
durch den Friedensvertrag wurde die Annexion sanktioniert (auf eine rechtliche Grundlage gestellt).
2.
a) (Soziol.) mit ↑ Sanktionen (2 b) belegen:
die soziale Umwelt sanktioniert (bestraft) jeden Regelverstoß;
b) (bildungsspr.) mit ↑ Sanktionen (2 c) belegen:
die Teilnahme an einem offiziellen Streik darf vom Arbeitgeber nicht sanktioniert werden.

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sank|ti|o|nie|ren <sw. V.; hat [frz. sanctionner, zu: sanction, ↑Sanktion]: 1. a) (bildungsspr.) [öffentlich, als Autorität] billigen, gutheißen [u. dadurch legitimieren]: Umweltzerstörungen aus ökonomischen Motiven s.; durch Kirchen, die eher einen Atomkrieg sanktionieren als eine „Sünde“ gegen das Fleisch (Deschner, Talente 361); Die wohlwollende Freundlichkeit, mit der er uns entließ, schien mir zu besagen, dass er unsere Liebe, wenn auch nicht öffentlich, so doch im Stillen sanktionierte (Ziegler, Labyrinth 286); mit der staatlich sanktionierten Ermordung ... unbequemer Politiker (Fraenkel, Staat 207); b) (Rechtsspr.) einer Sache Gesetzeskraft verleihen, ein Gesetz bestätigen: das Parlament hat den Gesetzentwurf sanktioniert; durch den Friedensvertrag wurde die Annexion sanktioniert (auf eine rechtliche Grundlage gestellt); Die 1975 verfügten Verstaatlichungen und die Landreformen wurden von der Verfassung sanktioniert (Saarbr. Zeitung 4. 12. 79, 2). 2. a) (Soziol.) mit Sanktionen (2 b) belegen: die soziale Umwelt sanktioniert (bestraft) jeden Regelverstoß; Lebensgemeinschaften von Homosexuellen sind ... sozial negativ sanktioniert (Schmidt, Strichjungengespräche 248); b) (bildungsspr.) mit Sanktionen (2 c) belegen: die Teilnahme an einem offiziellen Streik darf vom Arbeitgeber nicht sanktioniert werden; Wie man Straftaten auf der Datenautobahn s. kann, ist seit langem ein weltweit heiß diskutiertes Thema (Tagesspiegel 17. 3. 99, 38).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • sanktionieren — V. (Aufbaustufe) geh.: etw. öffentlich zustimmen und dadurch gültig machen Synonyme: anerkennen, akzeptieren, billigen, gutheißen, legitimieren (geh.) Beispiel: Sie konnte die Verbindung zwischen den beiden nicht sanktionieren …   Extremes Deutsch

  • sanktionieren — sank·ti·o·nie·ren [ tsi̯o ]; sanktionierte, hat sanktioniert; [Vt] etwas sanktionieren geschr; seine Zustimmung zu etwas geben ≈ billigen, gutheißen <Maßnahmen, Pläne sanktionieren; etwas behördlich sanktionieren> || hierzu… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • sanktionieren — 1. akzeptieren, anerkennen, annehmen, beipflichten, beistimmen, bejahen, bekräftigen, bestätigen, bewilligen, billigen, die Erlaubnis geben/erteilen, dulden, sich einverstanden erklären, einverstanden sein, einwilligen, erlauben, gelten lassen,… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • sanktionieren — Sanktion »Bestätigung, Billigung; Erteilung der Gesetzeskraft« sowie (meist Plural) »Sicherungen, Sicherungsbedingungen; Zwangsmaßnahmen«: Das Fremdwort wurde zu Anfang des 18. Jh.s über entsprechend frz. sanction aus lat. sanctio (Genitiv… …   Das Herkunftswörterbuch

  • sanktionieren — sank|ti|o|nie|ren 〈V.〉 1. bestätigen, gutheißen, anerkennen 2. zum verbindl. Gesetz erheben [Etym.: <frz. sanctionner »billigen, Gesetzeskraft verleihen«; → Sanktion] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • sanktionieren — sank|ti|o|nie|ren <nach gleichbed. fr. sanctionner>: 1. Gesetzeskraft erteilen. 2. (öffentlich) billigen, bestätigen, gutheißen. 3. mit bestimmten Maßnahmen, z. B. Tadel, auf eine Normabweichung reagieren; Sanktionen verhängen …   Das große Fremdwörterbuch

  • sanktionieren — sank|ti|o|nie|ren (bestätigen; Sanktionen verhängen) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Sanktion — Zwangsmaßnahme * * * Sank|ti|on [zaŋk ts̮i̯o:n], die; , en: [Straf]maßnahme, durch die ein bestimmtes Verhalten eines anderen erzwungen werden soll: Sanktionen gegen einen Staat beschließen, fordern; die Regierung drohte dem Nachbarstaat wegen… …   Universal-Lexikon

  • Krisen-pr — Unter Krisenkommunikation oder Krisen PR wird jenes Teilgebiet der Öffentlichkeitsarbeit verstanden, das sich mit der Information und Kommunikation in Krisen Situationen beschäftigt. Inhaltsverzeichnis 1 Arten von Krisen und Kommunikationsanlässe …   Deutsch Wikipedia

  • bestätigen — 1. anerkennen, attestieren, beglaubigen, bejahen, bekräftigen, bescheinigen, beschwören, beweisen, bezeugen, einschlagen, erhärten, für richtig/zutreffend erklären, genehmigen, gutheißen, recht geben, rückbestätigen, signieren, testieren,… …   Das Wörterbuch der Synonyme

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